Komm in den Sportverein

"KOMM! in den Sportverein" ist ein Gemeinschaftsinitiative der Sächsischen Staatsregierung und des Landessportbundes Sachsen unter Beteiligung der sächsischen Schulen und Sportvereine. Die Kooperationspartner möchten damit allen Kindern der ersten Klassen sächsischer Grund- und Förderschulen die Möglichkeit zu regelmäßiger sportlicher Aktivität in einem Sportverein geben. Der Freistaat Sachsen stellt dafür zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung.

KOMM

Die Aktion "KOMM! in den Sportverein" wurde im Jahr 2009 erstmals für alle Kinder der dritten Klassen in Sachsen gestartet. Gegenstand der Förderung ist eine anteilige Kostenübernahme der Mitgliedsbeiträge in gemeinnützigen Sportvereinen bis zu maximal 50 Euro. Realisiert wird sie über ein Gutscheinsystem.

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus und Sport und der Landessportbund Sachsen verständigten sich darauf, die Initiative im Jahr 2012 für alle Schülerinnen und Schüler der ersten Klassen in den sächsischen Grund- und Förderschulen fortzuführen. Alle Erstklässler im Schuljahr 2011/2012 erhalten somit einen Gutschein, den sogenannten "KOMM!-Pass", für die geförderte Mitgliedschaft in einem sächsischen Sportverein.

Die Aktionsmaterialien werden vor Beginn der Winterferien 2012 an die 6- bis 7-Jährigen vom Klassen- oder Sportlehrer in allen sächsischen Grund- und Förderschulen in öffentlicher und freier Trägerschaft vergeben. Dazu gehört der KOMM!-Pass für die geförderte Mitgliedschaft im Sportverein für das Jahr 2012 und ein Elternbrief, der zur Vorgehensweise informiert. In den meisten Schulen hat sich die Übergabe gemeinsam mit dem Halbjahreszeugnis/-information bewährt.

Alle Erstklässler in Sachsen können den KOMM!-Pass nutzen, unabhängig ob eine Mitgliedschaft im Sportverein schon besteht oder noch nicht, d.h. sowohl Kinder, die schon länger im Sportverein aktiv sind oder Kinder, die sich erst für ihren Lieblingsverein entscheiden, können den Gutschein einlösen.

Eine neue Mitgliedschaft muss bis Ende März 2012 aufgenommen werden. Die Gutscheine werden eingelöst, wenn die Kinder regelmäßig am Sportangebot teilnehmen. Die Bestätigung hierfür muss vom Übungsleiter gegeben werden. Zu beachten ist, dass der Gutschein nicht abgerechnet werden kann, wenn bereits andere Leistungen für Vereinsbeiträge in Anspruch genommen werden, z.B. im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes der Bundesregierung.

Der KOMM!-Pass enthält einen Abschnitt, welcher mit dem Namen des Kindes und dem Schulstempel gekennzeichnet ist. Dieser Teil des Gutscheines muss im Original nach Erhalt oder mit Aufnahme einer neuen Mitgliedschaft beim Sportverein abgegeben werden. Das bunte Motiv auf der Gutscheinvorderseite kann als Aufkleber für Schulranzen oder -heft verwendet werden. Die Rückseite enthält weitere Informationen und die Einlösebedingungen.

Der Sportverein löst die Gutscheine beim Landessportbund Sachsen mit Bestätigung der regelmäßigen Teilnahme am Sportangebot für seine Mitglieder ein.

Der Wert des Gutscheines richtet sich nach dem tatsächlich anfallenden Mitgliedsbeitrag gemäß Vereinssatzung und Beitragsordnung im gewählten Sportverein im Jahr 2012 (maximal jedoch 50 Euro). Darüber hinaus gehende Beiträge und Aufnahmegebühren müssen durch die Eltern getragen werden. Der Gutschein kann nicht gesplittet werden, d.h. die Einlösung des Gutscheines ist nur in einem Sportverein möglich.

Der KOMM!-Pass kann eingelöst werden, wenn:

  • Die Mitgliedschaft im Sportverein schon besteht oder bis spätestens 31. März 2012 aufgenommen wird.
  • Die regelmäßige Teilnahme am Sportangebot vom 1. Januar 2012 (bei Neumitgliedern vom Aufnahmezeitpunkt an) bis 30. September 2012 vom Übungsleiter bestätigt wird.

 

Kontakt:
SKV Freital e.V.: Marco Herrmann - 0176 / 21 25 44 86
E-Mail: webmaster@shotokan-freital.de

LSB Sachsen: Annekatrin Endt
Tel.: 0341 - 2163178
E-Mail: endt@sport-fuer-sachsen.de
Internet: www.komm-in-den-sportverein.de